Unterstützung und Förderung

Unterstützung, die Schule möglich macht
Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses durch den Förderverein der Grundschule Elversberg.
Sie möchten ein Projekt, eine Anschaffung oder ein besonderes Vorhaben an der Grundschule Elversberg unterstützen lassen? Stellen Sie hier Ihren Antrag auf einen Zuschuss beim Förderverein. Wir prüfen Ihr Anliegen und freuen uns, gemeinsam einen Beitrag für unsere Schülerinnen und Schüler zu leisten.

Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses

Stammdaten

Kostenangabe in Euro. Reine Betragsangabe ohne Währung.

Bankdaten

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Datenschutzhinweis
Die im Rahmen dieses Antrags erhobenen personenbezogenen Daten werden durch den Förderverein der Grundschule Elversberg ausschließlich zur Bearbeitung, Prüfung und Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses sowie zur Durchführung der damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Abwicklung verarbeitet. Verarbeitet werden insbesondere Name, Kontaktdaten, Angaben zum Anlass des Antrags, Zeitraum, Kosten, Klasse, Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Angaben zur Klassenlehrkraft sowie – soweit für die Auszahlung des Zuschusses erforderlich – die angegebenen Bankverbindungsdaten. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Die konkrete Rechtsgrundlage richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Antragsteller/in und Förderverein und dem Zweck der jeweiligen Verarbeitung. Schutz der Bankdaten: Die im Formular angegebenen Bankverbindungsdaten werden nicht dauerhaft auf der Website gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Bearbeitung und Auszahlung des beantragten Zuschusses verarbeitet, in einem verschlüsselten Dokument an die hierfür zuständige Person des Fördervereins übermittelt und nach der Übernahme der erforderlichen Daten bzw. nach Abschluss des vorgesehenen Bearbeitungsvorgangs aus dem Formularsystem gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Die übrigen Antragsdaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung des Antrags, die Durchführung und Dokumentation der Zuschussgewährung sowie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten erfolgt grundsätzlich nur an die mit der Bearbeitung des Antrags betrauten Personen des Fördervereins sowie, soweit erforderlich, an Stellen oder Dienstleister, die für die technische oder finanzielle Abwicklung benötigt werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht. Die betroffene Person hat nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.