Haus- und Schulordnung der Grundschule Elversberg 

  1. Wir verhalten uns im Sinne unserer Goldenen Regeln.
  2. Die Aufsicht beginnt um 7.45 Uhr mit Öffnung des Schulhauses und endet nach Unterrichtsschluss. Die Kinder werden angehalten, das Schulgebäude zu verlassen.
  3. Kleider werden ohne Wertsachen an der Garderobe im Flur aufgehängt.
  4. In den Fluren und Treppenhäusern gehen die Kinder jederzeit ruhig, ohne zu rennen und zu lärmen.
  5. Die ersten zehn Minuten der großen Pause dienen dem gemeinsamen Frühstück im Klassensaal.
  6. Das Werfen von Gegenständen und Schneebällen ist grundsätzlich zu unterlassen.
  7. Ohne Rücksprache mit der Aufsicht darf das Schulgelände während der Schulzeit nicht verlassen werden.
  8. Bei sehr schlechtem Wetter ruft die Außenaufsicht eine „Regenpause“ aus (dreimal klingeln). Dann beschäftigen sich die Kinder in ihrem Klassensaal.
  9. Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Sie sind kein Aufenthaltsort.
  10. Handys müssen ausgeschaltet im Ranzen verbleiben.
  11. Wenn ein Kind wegen Krankheit oder wegen sonstiger nicht voraussehbarer, zwingender Gründe nicht am Unterricht teilnehmen kann, so müssen die Erziehungsberechtigen die Schule hierüber unverzüglich unterrichten. Spätestens bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind  (§ 8 Allgemeine Schulordnung).
  12. Die Erziehungsberechtigen sind verpflichtet, die Schule unverzüglich über bestimmte Krankheiten zu informieren (§ 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz).
  13. Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen ist verboten (§ 20 Schulordnungsgesetz).

Missachtung der Regeln an unserer Schule

Jede Klasse hat ein eigenes Verstärker- und Belohnungssystem, mit dem das Verhalten der Schüler/innen veranschaulicht wird. Wenn gegen Regeln verstoßen wird, hat dies Folgen.
Da wir an unserer Schule viel Wert auf respektvolles Miteinander legen, erwarten wir bei Regelverstößen eine angemessene Entschuldigung und Wiedergutmachung. Erzieherischen Maßnahmen werden individuell festgelegt.
Wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen, gelten die Ordnungsmaßnahmen nach §32 des Schulordnungsgesetzes.

Diese Haus- und Schulkonferenz wurde in der Schulkonferenz (25.09.18) verabschiedet.